Satzung

 

Für die Austragung des Wettbewerbs um die Wanderstandarte
der Ehrengarden im ehemaligen Kreis Warendorf
(in der Fassung vom 29.4.1993)

 

1.

Das Kreistreffen der Ehrengarden im ehemaligen Kreis Warendorf mit dem Wettkampf um die Wanderstandarte wird jeweils am letzten Sonntag im August eines jeden Jahres ausgetragen.

 

2.

Teilnahmeberechtigt sind alle Ehrengarden im ehemaligen Kreisgebiet, die diese Satzung anerkannt haben. Das Kreistreffen soll auf die Vereine im ehemaligen Kreisgebiet beschränkt bleiben. Ausnahme: Ortsteile, die zu einer Gemeinde eingegliedert wurden, die vorher zum Altkreis gehörten, können ebenfalls am Kreisehrengardentreffen teilnehmen.

 

3.

Das Kreistreffen hat den Zweck, im Sinne echten Schützengeistes ein Bekenntnis gut nachbarschaftlicher Zusammengehörigkeit abzulegen, um so dem Schützenwesen Bestand und Aufschwung zu geben.
Aus diesem Grund wird dem gesellschaftlichen Teil des Treffens breiten Raum gegeben.

 

4.

Um zu erreichen, dass die Wanderstandarte jedes Jahr wandert und das Fest von allen Vereinen ausgetragen werden kann, soll folgende Regelung gelten:

 

4.1.

In den ungeraden Jahren kann nur der Verein die Standarte gewinnen, der noch nie oder in der Reihenfolge 1, 2, 3, usw. Mal Ausrichter des Festes war.

 

4.2.

In den geraden Jahren kann jeder Verein die Standarte erhalten, der nicht einer Sperrfrist unterliegt.

 

4.3.

Die Standarte kann nur gewonnen werden, wenn die Ehrengarde in den letzten vier Jahren am Kreisehrengardentreffen teilgenommen hat oder eine Begründung für die Nichtteilnahme vorlag.
Die Versammlung entscheidet über die Anerkennung der Begründung und somit über die Teilnahme am Wettkampf um die Standarte beim folgenden Treffen.

 

4.4.

Nach dem Gewinn der Standarte und der damit verbundenen Ausrichtung des Festes tritt eine Sperrfrist von 10 Jahren ein.

 

5.

Um den Charakter eines Wettkampfes zu erhalten, wird eine Punktwertung beibehalten. Die fünf bestplatzierten Ehrengarden erhalten je einen Pokal. Den drei besten Tagesschützen wird ein Orden überreicht.
Die Standarte und das nächstjährige Fest gehen an den Verein über, der die höchste Punktzahl errungen hat (Einschränkungen s. Punkt 4). Die Pokale und die Auszeichnungen müssen von dem austragenden Verein gestiftet werden. Dieser Verein trägt auch die Haftung für das Kreistreffen.

 

6.

Das Schiedsgericht besteht aus dem Oberschiedsrichter und vier weiteren Schiedsrichtern. Der Oberschiedsrichter wird vom Verein „Hinter den drei Brücken" Warendorf gestellt. Die anderen Schiedsrichter werden in der Jahreshauptversammlung gewählt bzw. in ihrem Amt bestätigt. Änderungen sollten möglichst gering gehalten werden. Das Schiedsgericht ist allein entscheidungsberechtigt.

 

7.

Der Wettkampf besteht aus zwei Teilwettbewerben. der erste Teil des Wettbewerbs besteht aus einem Pflichtschießen. Dazu benennt jede Ehrengarde 5 Schützen. Diese 5 Schützen bilden die Schießmannschaft der Ehrengarde. Ein Obmann je Garde ist für die Ordnung der Mannschaft verantwortlich. Es wird auf die vom Deutschen Schützenbund vorgeschriebene l0er Ringscheibe mit Luftgewehr KaL 4,5 mm stehend aufgelegt, Entfernung 10 Meter, in einem geschlossenen Raum bei Kunstlicht geschossen. Der veranstaltende Verein stellt 5 neutrale Luftgewehre mit Diopter zur Verfügung, mit denen geschossen werden muss. Jeder Schütze erhält bis zu drei Probeschüsse. Sogleich beginnt das Pflichtschießen, bestehend aus 5 Schuss in 5 Minuten. Nach jedem Schuss wird die Scheibe gewechselt. Die Addition der Ringe der vier besten Schützen ergibt das Ergebnis der Mannschaft. Jeder Schütze jeder Mannschaft schießt sofort je 1 Schuss zum Stechen hinterher.
Die Schießfolge richtet sich nach der Entfernung zum Austragungsort oder geäußerten Wünschen auf der Jahreshauptversammlung. Beim Schießen ist das Tragen der Uniform Pflicht.

Im zweiten Teil des Wettkampfes wird der Gesamteindruck jeder einzelnen Ehrengarde auf einer Strecke von 100 Meter beim Vorbeimarschieren an einem Musikzug bewertet. Das Marschieren in offener oder geschlossener Formation sowie das Tragen von Gewehren oder Hellebarden ist freigestellt und wird von dem Schiedsgericht (Schiedsrichtern) gleich bewertet. Die Marschfolge wird vom Schiedsgericht ausgelost. Die Schiedsrichter bewerten den Gesamteindruck jeder Ehrengarde nach folgender Punktetabelle:

vorzüglich 9 Punkte
sehr gut 8 Punkte
gut 7 Punkte
befriedigend 6 Punkte


Die eigene Ehrengarde wird vom Schiedsrichter mit bewertet. Das Ergebnis ist von ihnen zu unterschreiben. Nicht kenntlich unterschriebene Schiedsrichterprotokolle werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Die Ergebnisse der Schiedsrichter werden vom Schiedsgericht addiert und das erste Teilergebnis ermittelt. Dieses Teilergebnis darf nicht vor dem Endergebnis bekannt gegeben werden.

 

8.

Falls eine siegende Ehrengarde die Austragung des Wettkampfes nicht durchführen kann, verzichtet, oder sich auflöst, so übernimmt die Ehrengarde mit der nächst höheren Punktzahl die Wanderstandarte.
Falls der Wettkampf nicht mehr ausgetragen werden soll, fällt die Standarte an den stiftenden Verein „Hinter den drei Brücken" e. V. Warendorf zurück.

 

9.

Satzungsänderungen können mit Zustimmung von 2/3 Mehrheit der in der Jahreshauptversammlung anwesenden Vereinsvorständen der teilnehmenden Vereine vorgenommen werden.
Zu der Jahreshauptversammlung freitagabends ist bis Ende April mit 14-tägiger Frist einzuladen.

 

10.

Die Schirmherrschaft über die jährliche Austragung zum Zwecke der Überwachung der Satzung wird vom Vorstand des Vereins „Hinter den drei Brücken" e. V. Warendorf übernommen.

 

Diese Fassung der Satzung wurde von der Kreisversammlung
vom 29.04.1993 in Beelen beschlossen.

Schützenverein
"Hinter den drei Brücken" e.V. Warendorf

gez. Franz Kombrink
(Vorsitzender)

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© Michael Blömker